Chat Schutz unserer Mitglieder

Schutz unserer Mitglieder

Im Internet spiegelt sich das reale Leben mit all seinen positiven und negativen Seiten wider. Dazu gehören Gefahren und Risiken, denen Jugendliche im Umgang mit dem Internet ausgesetzt sind. Im Folgenden stellen wir die Jugendschutzmaßnahmen und -hinweise bei Knuddels vor.

Registrierung ab 16 Jahren

Das Mindestalter für die Registrierung und Benutzung von Knuddels ist 16 Jahre.

Maßnahmen

Erfüllung staatlicher Vorschriften

Knuddels erfüllt und unterstützt die Verpflichtungen und Richtlinien, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt sind.

Strenge Selbstverpflichtung

Knuddels hat sich dazu verpflichtet, gewisse Schutzstandards in seinem Chat sicherzustellen, die weit über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen. Hierzu gehören die Zurverfügungstellung von Moderatoren, die Bereitstellung einer Badword-Liste und einer Ignorier- bzw. Block-Funktion, die Vornahme von Sanktionen im Fall eines Regelverstoßes, die Überprüfung von Mitglieder-Fotos und die Durchführung einer Mitglieder-Aufklärung.

Klare Themenfestlegung

Alle Angebote bei Knuddels sind auf die Bereiche Kommunikation, Flirt und Spiele ausgerichtet. Ziel unseres Angebots ist es, unsere Besucher in respektvoller, familiärer und gemütlicher Atmosphäre zu unterhalten und das Kennenlernen untereinander zu fördern.

Betreuter Chat

Die Chaträume bei Knuddels werden von erfahrenen und regelmäßig geschulten Mitgliedern ehrenamtlich betreut. Jeder große Channel verfügt über ein eigenes Team von Moderatoren, die an einem Zeichen hinter ihrem Nicknamen zu erkennen sind. Diese Channelmoderatoren sind erster Ansprechpartner bei allen Fragen und Beschwerden. Bei größerem Klärungsbedarf ziehen Channelmoderatoren einen Admin hinzu, der über spezielle Erfahrung (z. B. im Bereich Jugendschutz) und weitere Rechte verfügt.

Meldesystem

Auf der Plattform ist an diversen Stellen ein Meldebutton integriert, der von jedem Mitglied genutzt werden kann. Bei Störungen durch ein anderes Mitglied kann der Button betätigt und in einem komfortablen Menü der Grund für das Auslösen der Meldung spezifiziert werden. Nach Absenden der Meldung wird diese an ein Mitglied der Administration weitergeleitet, welches den Verhaltensverstoß zeitnah bewertet und gegebenenfalls sanktioniert. Auffällige Mitglieder können so kurzfristig von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Ignorier-Funktion / Blockfunktion

Jedes Mitglied kann den Erhalt von Nachrichten durch bestimmte andere Mitglieder mit Einsatz einer zur Verfügung stehenden Ignorier- sowie Blockfunktion unterbinden.

Kontaktfilter

Jedes Mitglied kann in seinen Einstellungen festlegen, von welchen Personengruppen es privat angeschrieben werden möchte.

Überwachung von Gesprächen zw. Jugendlichen und Erwachsenen

Chatgespräche zwischen Jugendlichen und Erwachsenen werden durch technische Filter überwacht. Sobald mögliche jugendgefährdende Inhalte entdeckt werden, wird das Gespräch für beide Teilnehmer augenblicklich beendet und eine Wiederaufnahme verhindert.

Ehrenamtliches Jugendschutzteam

Ehrenamtliche Mitglieder kümmern sich ganz speziell um das Themengebiet Jugendschutz auf der Plattform. Das Team unterstützt u. a. jene Moderatoren in Chaträumen, die von Jugendlichen besonders stark frequentiert werden.

Jugendschutzbeauftragter (gemäß § 7 JMStV)

Zur Wahrung und als Ansprechpartner im Bereich des Jugendschutzes auf den Seiten von Knuddels haben wir Herrn Christian Hemmer (Rechtsanwalt) beauftragt.

Aktive Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Insbesondere bei Gesetzesverstößen im Bereich Jugendschutz arbeitet Knuddels zeitnah, auch durch aktive Eigeninitiative, mit den ermittelnden Polizeibehörden bzw. der Staatsanwaltschaft zusammen.

Ratgeber für Jugendliche

Wenn du bei Knuddels bist, willst du Spaß haben, mit Freunden chatten, Online-Games spielen aber vielleicht auch neue Leute kennenlernen. Gerade hierbei solltest du aber vorsichtig sein und gewisse Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Leider gibt es nämlich immer auch Menschen, die einem den Spaß am Internet so richtig verderben können. Sie wollen im Chat Ärger machen oder sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen mit dir treffen. Um dir zu helfen, dich vor solchen Leuten zu schützen, haben wir dir nachfolgend ein paar wichtige Tipps und Hinweise zusammengestellt, die du unbedingt lesen und beherzigen solltest.

Registrierung und eigene Angaben

Wähle bei der Registrierung einen Fantasienamen als Nick, der keine Rückschlüsse auf deinen Nachnamen zulässt. Wenn du eine E-Mail-Adresse angibst, ist voreingestellt, dass diese von anderen Mitgliedern nicht gesehen werden kann. Diese Einstellung solltest du in jedem Fall beibehalten. Bei Angabe deiner E-Mail-Adresse solltest du aber vorsorglich darauf achten, dass dieser dein realer Name nicht zu entnehmen ist.

Falls du bei der Registrierung oder später weitere Angaben (Alter, Geschlecht, ...) einträgst, müssen diese Angaben aber wahrheitsgemäß sein, da du sonst selbst andere Mitglieder täuschen würdest.

Nur langsam Vertrauen und Freundschaft im Chat knüpfen

Sei dir darüber bewusst, dass Angaben deiner Gesprächspartner (Alter, Geschlecht, ...) trotz unserer Bemühungen nicht mit vollständiger Sicherheit überprüft werden können. Meistens stimmen die Angaben, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Einige Menschen wählen nicht nur einen Fantasienamen, sondern stellen sich selbst als eine Fantasiefigur dar, die mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat. Du solltest also immer daran denken, dass die Angaben, die ein Fremder über sein Alter, sein Geschlecht, seine Herkunft, usw.. gemacht hat, nicht unbedingt stimmen müssen. Deshalb solltest du einen Fremden zuerst über längere Zeit kennenlernen, bevor du ihm vertraust.

Kontaktfilter

Über den Kontaktfilter kannst du festlegen von wem du privat angeschrieben werden kannst. Du findest diesen Kontaktfilter in deinen Einstellungen.

Ignorier-Funktion / Blockfunktion

Jedes Mitglied kann den Erhalt von Nachrichten durch bestimmte andere Mitglieder mit Einsatz der Ignorier- sowie der Blockfunktion unterbinden. Dies ist die beste und sinnvollste Reaktion, wenn du beleidigt oder mit fragwürdigen Inhalten gestört wirst.

Du selbst solltest immer respektvoll mit allen Mitgliedern im Chat umgehen, egal ob sie dir sympathisch oder unsympathisch erscheinen. Am anderen Ende sitzt immer ein Mensch, der, wie du selbst auch, menschlich behandelt werden möchte. Selbst durch Provokationen oder Beleidigungen solltest du dich also nicht dazu hinreißen lassen, selbst provozierende oder beleidigend zu werden. Viel besser ist es, das Gespräch wie oben beschrieben einfach abzubrechen.

Meldebutton

Wenn du von einem Mitglied belästigt, beleidigt oder gestört wirst oder ein Mitglied öffentlich im Chatraum unangenehm in Erscheinung tritt und du die Grenze als überschritten ansiehst, nutze in Ergänzung zur oben erklärten Ignorier- und Blockfunktion unser Meldesystem. Nach Absenden der Meldung bekommt diese dann ein Mitglied der Administration angezeigt, welches die ganze Angelegenheit bewerten und den störenden Teilnehmer sanktionieren kann.

Veröffentlichung von Fotos und persönlichen Texten

Du musst dir bei der Veröffentlichung eigener Fotos und Texte darüber bewusst sein, dass diese Daten im Internet unkontrolliert kopiert, weitergeleitet und vervielfältigt werden können. Frage dich vorher, ob diese Bilder oder Texte auch deine Mitschüler, dein Lehrer oder dein Arbeitgeber sehen dürften oder ob dies dir eher peinlich und unangenehm wäre. Achte außerdem darauf, dass bei Fotos außer dir keine andere Person zu sehen ist. Denn vielleicht will diese Person ja nicht, dass ein Foto von ihr im Internet zu sehen ist.

Treffen mit Personen aus dem Chat

Bevor du dich wirklich mit Leuten triffst, die du im Chat kennengelernt hast, solltest du dir ganz sicher sein, dass du ihnen vertrauen kannst. In jedem Fall empfiehlt es sich, vorher mit deiner Bekanntschaft öfters zu telefonieren, um dir ein besseres Bild von der Person des Anderen zu verschaffen. Es ist ganz wichtig, dass deine Eltern über das Treffen informiert sind. Unbedingt solltet ihr euch an einem öffentlichen Ort mit Publikumsverkehr treffen. Bei einem ersten Treffen solltest du außerdem nicht allein sein. Lass dich von Freunden oder Eltern begleiten, die sich während des Treffens in deiner Nähe aufhalten. Wenn die Person, mit der du dich treffen möchtest, damit nicht einverstanden ist, beweist es schon, dass mit dieser Person etwas nicht stimmt. Du solltest dich in einem solchen Fall daher keinesfalls mit dieser Person treffen.

Externe Messenger (z. B. WhatsApp, Skype, Kik)

Messenger sind dazu gedacht, dir die Kommunikation mit deinen persönlichen Freunden und Verwandten zu erleichtern.

  • Erlaube nur Menschen, die du lange persönliche kennst, deinen Messenger-Kontakt zu bekommen.
  • Lehne Kontaktwünsche von Mitgliedern, die du noch nicht lange kennst, immer ab.
  • Wenn dich jemand Unbekanntes danach fragt, ob du Bilder von einer Webcam sehen oder geschickt bekommen möchtest, dann brich das Gespräch sofort ab.
  • Wenn dich jemand belästigt oder bedroht, benutze die Blockieren-Funktion des jeweiligen Messengers.

Angebote für Geld und Ruhm

Man sollte sehr misstrauisch werden, wenn andere Chatteilnehmer Geld oder Ruhm für bestimmte Handlung anbieten (z. B. für Fotos oder Filme). Es handelt sich fast immer um unseriöse Angebote, die man am besten vollständig ignoriert und ggf. meldet.

Bei Problemen: Mit Eltern, Lehrern und Freunden sprechen

Wenn sich größere Probleme ergeben, sprich mit deinen Eltern, Lehrern oder Freunden darüber. Viele Probleme lassen sich viel leichter lösen, wenn man andere um Hilfe und Rat bittet.

Ratgeber für Eltern und Lehrer

Die Benutzung des Internets ist für Jugendliche heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Anders als viele Erwachsene, nutzen sie das Internet in den meisten Fällen hauptsächlich zur Freizeitgestaltung. Kommunikation ist dabei ein besonders wichtiges Thema. Besonders das Chatten ist für viele Jugendliche spannend und unterhaltsam. Dadurch, dass beim Chatten vorrangig mit Textmitteilungen kommuniziert wird, ist die Hürde für einen Gesprächsanfang sehr gering. Mühelos kann man so nicht nur mit echten Freunden aus Schule, Verein und familiärem Umfeld in Kontakt bleiben. Auch mit neuen Menschen, die vielleicht hunderte Kilometer weit weg wohnen, können sich interessante und abwechslungsreiche Gespräche, die den eigenen Horizont und Erfahrungsschatz erweitern, ergeben.
Allerdings birgt die besondere Kommunikationsart im Chat, insbesondere mit fremden Menschen, auch Risiken, über die wir hier aufklären möchten. Außerdem möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben, wie Sie mit diesen Risiken umgehen können.

Begleiten Sie Ihren Nachwuchs beim Chatten

Um ein möglichst sicheres Chatten zu gewährleisten, sollten Sie, auch wenn Ihr Nachwuchs schon jugendlich ist, diesen insbesondere in der ersten Zeit beim Chatten begleiten. Setzen Sie sich zusammen an den PC, das Smartphone und Tablet und verschaffen Sie sich einen Eindruck. Besprechen Sie dann gemeinsam, wie man am besten schwierige Gesprächssituationen meistert. Dadurch erfahren Sie, auf welche Weise ein Chat funktioniert und können auftretende Probleme besser nachvollziehen. Sollten Sie bei der Begleitung ihres Nachwuchses im Chat einen Teilnehmer bemerken, der ihren Teenager belästigt oder in anderer Form negativ auffällig wird, nutzen Sie unser Meldesystem (vgl. Meldesystem), um den Vorfall zu melden. Unterhalten Sie sich dauerhaft regelmäßig mit ihrem Nachwuchs über dessen Online-Erfahrungen und Bekanntschaften. Häufig können Sie so schon früh erkennen, ob sich mögliche Probleme durch die Nutzung ergeben. Gerade Teenager sind mit Problemen schnell überfordert, leisten Sie Ihnen dabei mit Ihrer Erfahrung Hilfe. Zeigen Sie so Ihrem Nachwuchs, dass Sie seine Online-Erlebnisse und Interessen ernst nehmen.

Anonymität

Alle Angaben (wie z. B. Alter, Geschlecht, ...), die andere Teilnehmer im Chat veröffentlichen, können von uns nicht mit vollständiger Sicherheit überprüft werden. Einige wenige Teilnehmer nutzen diese Anonymität dazu aus, um unter falschen Angaben andere Teilnehmer zu täuschen und zu belästigen. Ihrem Nachwuchs muss daher bewusst sein, dass persönliche Angaben auch falsch sein können. Neuen Chatpartnern sollte daher zunächst nicht zu viel Vertrauen geschenkt werden.

Persönliche Daten

Vor der Nutzung von Knuddels sollten Sie mit ihrem Nachwuchs über die Weitergabe von persönlichen Daten (Nachname, Telefonnummer, Adresse, Fotos und E-Mail-Adresse) sprechen. Diese Daten können bei unvorsichtiger Weitergabe sehr schnell unkontrolliert kopiert, weitergeleitet und vervielfältigt werden. Sie sollten mit ihrem Nachwuchs besprechen, dass solche Angaben nicht ohne ihr ausdrückliches Einverständnis weitergegeben werden dürfen.

Kontaktfilter

In den Einstellungen kann festgelegt werden, welches Alter und Geschlecht die Personen haben sollen, die Jugendliche anschreiben dürfen. Hierzu gibt es automatische Voreinstellungen. Beispielsweise wird bei einer Anmeldung mit einem Alter von 16 Jahren der Altersbereich 16 bis 21 Jahre als Voreinstellung gewählt. Diese Voreinstellungen kann erst dann beliebig geändert werden, wenn ein Mitglied schon länger Knuddels nutzt und den Status Family Mitglied erreicht hat. Sie sollten gemeinsam die Einstellungen prüfen und gegebenenfalls anpassen. Bitte bedenken Sie, dass der Filter nur die Profilangaben von anderen Mitgliedern berücksichtigt und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen.

Belästigungen und Beleidigungen

Manche Belästigungen sind für Jugendliche nicht sofort erkennbar, weil sich der Gesprächspartner bei Gesprächsbeginn freundlich und interessiert gibt. Hinter solchen Gesprächspartnern können sich in seltenen Fällen aber auch Erwachsene mit unangemessenen Absichten verbergen, die versuchen, einen engen Kontakt zu Jugendlichen aufzubauen. Möglicherweise versucht ein solcher Gesprächspartner sogar einen Jugendlichen dazu zu überreden, ihm Fotos zu schicken oder sich mit ihm zu treffen. Sie sollten daher präventiv mit ihrem Nachwuchs über dieses Thema sprechen.
Im oben genannten Ratgeber für Jugendliche erfahren Sie mehr über unser Meldesystem sowie die Ignorier- und Blockfunktion.

Persönliche Treffen mit Chat-Bekanntschaften

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich Jugendliche mit Bekanntschaften aus dem Chat treffen möchten. In diesem Fall sollten Sie unbedingt über Zeit und Ort des Treffens informiert sein. Es ist sehr ratsam, dass sich während des ersten Kontakts eine erwachsene Vertrauensperson in Sichtweite befindet und die Situation im Blick behält.

Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus

Sprechen Sie mit anderen Eltern über deren Erfahrungen mit dem Internet und tauschen Sie Tipps aus.

Rechtliches

Cybersex mit Jugendlichen & kein Kavaliersdelikt!

Ein Erwachsener, der Jugendliche mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert, ist von diesen oft weit weg. Beide sitzen an unterschiedlichen PCs und haben keinerlei direkten Kontakt. Dies mag manchen zu der Annahme verleiten, dass ein solches Tun, wenn es auch moralisch verwerflich ist, jedoch keine weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen haben kann. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.
Der Schutz von Jugendlichen nimmt in unserem Rechtssystem zu Recht in allen Bereichen einen sehr großen Stellenwert ein. Daher sieht der Gesetzgeber auch in Handlungen wie dem Cybersex mit Jugendlichen bereits eine sexuelle Ausbeutung dieser und hat reagiert und die Strafbarkeitslücken, die neue Technologien gerissen haben, durch ein verschärftes Sexualstrafrecht, was am 01. April 2004 in Kraft getreten ist, ausgefüllt. Hierdurch sollen Jugendliche auch im Internet besonders geschützt und hart gegen Pädosexuelle durchgegriffen werden. Besondere Relevanz für das Internet haben die folgenden Regelungen:

1. § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB

"...wer auf ein Kind durch Schriften ... einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll..."
Dieser Straftatbestand ist neu in das StGB eingefügt worden und ist besonders für den Schutz von Kindern im Internet relevant. Zur Erfüllung des Tatbestandes muss es nämlich zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Es genügt, wenn der Täter durch Schriften (hierzu gehören gem. § 11 Abs. 3 StGB auch Datenspeicher) wie etwa eine E-Mail oder Chatverkehr mit dem Ziel eines sexuellen Kontaktes auf ein Kind eingewirkt hat. Der Täter muss also durch seine Handlung nur darauf hinwirken wollen, einen solchen Kontakt zu erzielen. Tatsächlich dazu kommen muss es nicht. Bereits in diesem Stadium macht sich der Täter also strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bestraft. Die Verhängung einer Geldstrafe ist NICHT möglich.

2. § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB

"...wer auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechendes Reden einwirkt."
Auch zur Erfüllung dieses Straftatbestandes muss es zu keinem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Er kann z. B. schon durch das Versenden pornografischer Bilder an Minderjährige erfüllt sein. Auch hier droht eine Strafe von mindestens 3 Monaten Freiheitsentzug.

3. Ruhen der Verjährung

Unterstützt werden die vorgenannten Vorschriften durch § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, nach dem die Verjährung einer Tat nach § 176 StGB erst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Dies bedeutet, dass die Verjährungszeit von 5 Jahren erst dann zu laufen beginnt, wenn das Opfer volljährig geworden ist.

4. Verbreitung pornografischer Schriften

Nach § 184 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften Personen unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei solcher Pornographie nicht um Bilder oder Filme handeln muss. Auch Texte können unter diesen Begriff fallen. Versendet also jemand obszöne Texte per E-Mail oder auch im Chat, so kann er sich hierdurch gem. § 184 StGB strafbar machen, wofür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

Kontakt

Zur Wahrung, Überwachung und als Ansprechpartner im Bereich des Jugendschutzes auf den Seiten von Knuddels haben wir Herrn Christian Hemmer (Rechtsanwalt) beauftragt. Sie erreichen unseren Jugendschutzbeauftragten über die E-Mail-Adresse jugendschutz@knuddels.de. Sollte Ihr Hinweis bereits von unserem Community Management bearbeitet werden können, erhalten Sie in diesem Fall eine entsprechende Rückantwort.

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